AGB-Recht

Sie benötigen AGB bzw. Rechtstexte? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kann man selbst erstellen. Dann riskiert man aber sehr schnell unwirksame Klauseln und im schlimmsten Fall dann auch Abmahnungen. Zum Glück können wir Ihnen dieses Risiko abnehmen. Wir bearbeiten wöchentlich eine Vielzahl von AGBs für die unterschiedlichsten Unternehmen, sodass unsere Kanzlei über ein umfangreiches Portfolio an abmahnsicheren und gerichtsfesten Klauseln verfügt. Aus diesem Portfolio erstellen wir für Sie gern individuelle AGB und die weiteren erforderlichen Rechtstexte.

Ganz einfach geht eine Beauftragung, indem Sie eines der auf dieser Website dargestellten Pauschalpreisangebot wählen. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Angebot für Sie passt, dann zögern Sie nicht uns eine E-Mail an mail@matutis.de zu senden oder uns telefonisch zu kontaktieren, damit wir Ihnen bei der Auswahl helfen können.

Bei uns sind Sie sehr gut aufgehoben. Denn ich bin nicht nur Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und diesbezüglich maßgeblich auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beratend sowie gerichtlich und durch Publikationen tätig (z.B. Praktikerkommentar zum UWG), sondern auch als Vorsitzender der Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. täglich mit den Fragen rund um den Onlinehandel (B2B oder B2C) befasst. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und vor allem die Abmahnsicherheit sind daher ein wesentliches Thema der anwaltlichen Tätigkeit. Und daher zieht sich dies auch durch die gesamten Angebote der Kanzlei.

Was bietet Ihr Unternehmen an? Welches AGB-Paket benötigen Sie?

AGB für BLOG, Forum, Affiliate- bzw. Nischenwebsite

Wenn Sie eine Website betreiben, über welche Sie keine eigenen Waren oder Dienstleistungen „verkaufen“, sondern entweder Nutzern kostenlos die Möglichkeit zum Austausch (z.B. ein Forum) oder zur Meinungsäußerung (z.B. ein BLOG mit Kommentarfunktion) geben oder Waren oder Dienstleistungen Dritter lediglich in Form von Anzeigen oder Links (z.B. Affiliate oder Werbebanner) vermarkten, dann ist dies für Sie das passende Paket um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (bzw. in diesem Fall eher als Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) bezeichnet) zu erhalten.

Entscheidend ist für uns immer, dass Sie nicht als Vermittler auftreten oder gar selbst Waren oder Dienstleistungen verkaufen, also alle Ihre Leistungen müssen kostenlos sein. Lediglich eine Vergütung für Werbebanner oder Affiliatelinks sind in Ordnung.

AGB für kostenlose Website wie BLOG, Affiliatewebsite und Co:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Berater, Coaches und Co.

Dieses Paket ist für das sog. Expertenbusiness, also Ihre Dienstleistung als Coach, Trainer oder Berater, gedacht.

Eigentlich wären das Paket „Dienstleister“ für Sie passend, aber da die von Ihnen „gecoachten“ Personen ggf. potentielle Mandanten unserer Kanzlei werden könnten, bieten wir dieses günstigere Paket der Erstellung der „AGB für Coaches“ an.

Dieses Paket ist immer dann passend, wenn Ihr Coaching bzw. Ihre Beratungsleistung immer nur die Leistung eines Dritten unterstützt und nicht selbst eine darüber hinausgehende Leistung von Ihnen erbracht wird. Der Steuerberater oder Unternehmensberater, der selbst Prüfungen vornimmt, Erklärungen abgibt und für seine Klienten gegenüber Dritten auftritt, zählt nicht dazu. Für diese wäre dann das Paket „Dienstleistung“ passend.

Wenn Sie hingegen 1:1-Coaching, Mastermind-Gruppen, Supervision, Seminare oder Workshops, in welchen Sie Ihr Wissen vermitteln anbieten, dann ist das Paket „AGB für Coaches“ das passende Angebot für Sie.

AGB für Berater / Coaches:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Webdesigner

Jeder der für seine Kunden Internetseiten und Apps erstellt und entsprechende damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt, ist uns besonders willkommen. Denn Ihre Kunden sind unsere potentiellen Mandanten. Daher müsste eigentlich das Paket „AGB für Dienstleister“ gelten, aber wir bieten Ihnen die entsprechende Erstellung Ihrer AGB und weiteren Rechtstexte vergünstigt an.

Entscheidend ist für uns immer, dass der Schwerpunkt Ihrer Dienstleistung in der Erstellung von Internetauftritten für Ihre Kunden ist. Wenn Sie z.B. auch nebenbei noch Printwerbung, Branding oder Marketingkampagnen als Nebenleistung mit anbieten, dann ist dies in Ordnung. Wenn aber die Internetseitenerstellung eher eine Nebenleistung ist und sie eher Webhoster oder Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter sind, dann ist dies nicht das passende Paket, sondern dann wäre „Dienstleister B2B“ das passende Paket für Sie.

AGB für Webdesigner und Werbeagenturen:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Handel

Wenn Sie als Händler (online oder offline) Waren verkaufen, dann haben wir unter „AGB für den Handel“ die passenden Pakete zur Erstellung Ihrer AGB aufgeliedert.

„Handel“ im Sinne dieser Angebote zur Erstellung von AGB ist abzugrenzen von Dienstleistungen. Ein Händler verkauft nicht eine Dienstleistung, sondern Waren. Hierbei ist es unerheblich, ob der die Waren im Ladengeschäft oder über seine Internetseite verkauft. Der Händler verkauft Waren im eigenen Namen an seine Kunden, also kein Vermittler oder Makler.

Beim Handel unterscheiden wir grundsätzlich zwischen dem Handel mit dem Endkunden, also B2C, und dem Handel mit gewerblichen Abnehmern, also B2B.

AGB für den Handel B2C

Bei dem Handel im Bereich B2C, also mit Verbrauchern, gibt es eine Vielzahl von Pflichtangaben. Sobald hier eine übersehen wurde, drohen Abmahnungen. Daher ist es hier besonders wichtig nicht veraltete AGB zu kopieren, sondern immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Im Gegenzug gibt es hier aber wenige Regelungen, welche komplett frei gewählt werden können, da die gesetzlichen Regelungen hier fast immer Vorrang haben.

AGB für den Handel B2C:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

AGB für den Handel B2B

Sobald Sie keine Verbraucher als Kunden haben, bestehen erhebliche Regelungsmöglichkeiten und die Pflichtinformationen reduzieren sich deutlich. Wenn man diese Regelungsmöglichkeiten nicht nutzt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen, welche häufig überhaupt nicht für den geschäftlichen Verkehr gedacht sind, sondern den Kunden wie einen Verbraucher behandeln. Daher ist es ratsam für den Bereich des Handels mit Unternehmenskunden AGB erstellen zu lassen und zu nutzen.

AGB für den Handel B2B:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Dienstleister

Wenn Sie Dienstleister sind und somit nicht Waren, sondern Ihre Leistungen (z.B. Erstellung eines Werkes, Beratung oder eine sonstige Tätigkeit) vermarkten, dann haben wir unter „AGB für Dienstleister“ die passenden Pakete zur Erstellung Ihrer AGB hinterlegt.

„Dienstleistungen“ im Sinne dieser Angebote zur Erstellung von AGB sind abzugrenzen vom Handel. Ein Händler verkauft Waren, ein Dienstleister hingegen entweder eine Beratung, eine Tätigkeit oder die Erstellung eines Werkes (z.B. Handwerker, Architekt, Steuerberater, Arzt).

Die weiteren AGB-Pakete, welche wir anbieten, betreffen meist auch Dienstleistungen. Daher prüfen wir immer, ob nicht eine der anderen Dienstleistungen „passender“ auf Ihr Geschäftsmodell ist, denn meist sind die anderen Pakete etwas günstiger.

Bei Dienstleistern unterscheiden wir grundsätzlich zwischen der Dienstleistung gegenüber Endkunden, also B2C, und den Dienstleistungen für Unternehmenskunden, also B2B.

AGB für Dienstleister B2C

Bei Dienstleistern im Bereich B2C, also mit Verbrauchern, gibt es eine Vielzahl von Pflichtangaben. Sobald hier eine Informationspflicht nicht eingehalten wurde, drohen Abmahnungen von Verbänden oder Mitbewerbern. Daher ist es hier besonders wichtig nicht veraltete AGB zu nutzen, sondern immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Da jede Dienstleistung verschieden ist, können in diesem Bereich auch kaum Generatoren zur Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden. Daneben ist im Bereich B2C immer zu beachten, dass viele Regelungen nicht frei vereinbart werden können, da die gesetzlichen und verbraucherschützenden Regelungen hier fast immer Vorrang haben.

AGB für Dienstleister B2C:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

AGB für Dienstleister B2B

Sobald Sie keine Verbraucher als Kunden haben, bestehen erhebliche Regelungsmöglichkeiten und die Pflichtinformationen reduzieren sich deutlich. Wenn man diese Regelungsmöglichkeiten nicht nutzt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen, welche häufig überhaupt nicht für den geschäftlichen Verkehr gedacht sind, sondern den Kunden wie einen Verbraucher behandeln. Daher ist es ratsam für den Bereich der Dienstleistungen mit Unternehmenskunden AGB erstellen zu lassen und zu nutzen.

AGB für Dienstleister B2B:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Vermittler

Wenn Sie Vermittler sind und aktiv die Waren oder Dienstleistungen Dritter an Ihre bzw. deren Kunden vermitteln, dann ist dies das passende Angebot zur Erstellung von AGB und allen weiteren erforderlichen Rechtstexten für Ihre Vermittlung. Dieses Angebot passt also z.B. für Makler, Lieferservice, Versicherungsvergleichsportale und Handelsplattformen.

Dieses Paket zur Erstellung von AGB umfasst sowohl die Regelungen zwischen Ihnen als Vermittler und dem eigentlichen Anbieter der Waren oder Dienstleistungen sowie zwischen Ihnen und den Kunden.

Entscheidend ist, dass Sie von dem Anbieter oder Nutzer eine Provision oder entsprechende Beteiligung erhalten und es sich nicht um ein komplett kostenloses Portal handelt.

AGB für Vermittler / Vermittlungsplattformen:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

Einkaufsbedingungen = AGB andersherum

Natürlich erstellen wir für Ihr Unternehmen auch gerne Einkaufsbedingungen. Dies lohnt sich immer dann, wenn Ihr Unternehmen mit Lieferanten bzw. zuarbeitenden Dienstleistern einheitliche Regelungen vereinbaren möchte, damit jeder Einkauf bzw. jede Zubuchung von Dienstleistungen dem gleichen Schema, den gleichen Haftungen und somit perfekt für Ihren Geschäftsablauf passend gestaltet werden soll.

Einkaufsbedingungen:
-> für Unternehmen aus Deutschland
-> für Unternehmen aus Österreich
-> für Unternehmen aus der Schweiz

Der Regelungsbedarf und die Konditionen variieren je nachdem, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben, also folgen Sie dem Link zu dem für Sie passenden Angebot, um weitere Informationen zu erhalten.

AGB und Rechtstexte in Englisch

Gern können wir Ihnen eine englische Version Ihrer Rechtstexte erstellen, der Aufpreis beträgt pauschal 50% auf sämtliche hier genannten Preise. Sie erhalten dann von uns immer beide Sprachfassungen (deutsch und englisch).

AGB auch für APPs

Die Preise gelten auch, wenn Sie die AGB für eine entsprechende APP benötigen, denn wir erstellen die Rechstexte individuell, so dass für uns der von Ihnen geplante Vertriebskanal (Website, APP oder nur Ladenlokal) kein Problem darstellt.